Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der L 163, südw., Ortsein-/ausgang, Düshorn, Ri. Beetenbrück, Abschnitt 10, bei km 2,390 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 80 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, um 30 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit Messgerät LEIVTEC XV3 mit Frontfoto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Heidekreis übersandt.
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”