Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremerhaven, auf der Deichstraße 84, FR nördlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 64 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Messprotokoll und Foto

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremerhaven übersandte Zeugenfragebogen

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