Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lüdinghausen, auf der Bahnhofstraße, i.H. Hausnr. 43-45, FR Wolfsberger Straße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 52 km/h bei zulässigen 30 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV3 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 22 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Coesfeld übersandte Anhörung

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