Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Nossen, B 101, Dresdener Straß, i.H. Nr. 56, Ri. Eula wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 58 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV3, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von übersandt.

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