Der Rotlichtverstoß wurde in Gelsenkirchen, Horster Straße, Braukämperstraße begangen.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Düsseldorf erlies Bußgeldbescheid über 90,00 € Bußgeld

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