Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 75015, Bretten, Ruiter Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 71 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV3 mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 21km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bretten übersandte Formular Anhörung
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