Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Sangerhausen, Geogenpromenade, ggü. Restaurant George. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 11 km/h, bei zulässigen 10 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit ESO 3.0 digital 21 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Sangerhausen übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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