Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Minden, auf der Hahler Straße 21, FR Ringstraße ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 55 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: SpeedoPhot Radar mit FrontCam
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Stadt Minden übersandt.
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