Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Bodnegg, Rosenharz, Ravensburger Straße, L 335, Fahrtrichtung Bodnegg mit einem LKW um 16 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 46 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landratsamt Ravensburg erhob 160,00 € Bußgeld

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