Es wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Hamburg, auf der Kieler Straße, Höhe Nr. 601/601 a-d, ggü in R. Eidelstedter Platz um 49 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Radarmessung mit Foto 99 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldstelle Hamburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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