Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der Peutestraße, ggü. 34 -36, in Richtung Neue Elbbrücke die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 81 km/h bei zulässigen 50 km/h durch Radarmessung mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 21 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg übersandte Vordruck Anhörung
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