In Hamburg, Kieler Straße 81, i. R. Stresemannstraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 18 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 68 km/h bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bußgeldstelle Hamburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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