Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 12.11.2015 in Wiesbaden, Mainz-Kostheim auf der Kostheimer Straße, Rtg. Mainz-Kastel wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 83 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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