Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Göttingen, Posthof, Ecke Königsstieg, Fahrtrichtung BAB 7 mit 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 71 km/h. Beweismittel: automatische Rotlichtkamera Poliscan FM1, Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Bußgeldstelle Göttingen übersandt.

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