Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Ostrhauderfehn, Nordstraße, Höhe Nr. 14, FR B 438 innerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 67 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic PoliScan Speed und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Leerübersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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