Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Hannover, auf der Langenforther Straße, Höhe General-Wever-Straße um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 71 km/h. Beweismittel: Messgerät Gatso GTC, Frontfoto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Hannover übersandte Zeugenfragebogen

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