Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Trier, Stadt Trier, auf dem Pacelliufer die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 25 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Frontfoto ergab 75 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Trier übersandte Vordruck Anhörung

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