Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 76669, Bad Schönborn, Langenbrücken, auf der K 3576, ggü. Einm. Brückenstr. bei Querungshilfe um 26km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 76 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed. Bußgeld: 200,00 €, da Vorsatz bei mehr als 40% Geschwindigkeitsüberschreitung unterstellt wurde.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Karlsruhe
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