Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Koblenz, auf der Schönbornsluster Straße, FR Werner-von-Siemens-Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 81 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Radarmessung mit Speedophot Radar und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Koblenz

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