Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 88471, Laupheim, auf der Zeppelinstraße, Nr. 16, FR Biberacher Straße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 9 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden durch  Messung mit Lasergerät TraffiStar S 350 mit Foto 39 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Laupheim übersandte Zeugenfragebogen / Zahlungsangebot

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