Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dresden, auf der Dohnaer Straße, stadteinwärts, Höhe Bushaltestelle “Fritz-Meinhardt-Straße” begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 8 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät VDS M5 digital und Frontfoto 58 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Dresden übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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