Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freigericht auf der Barbarossastraße, Höhe Nr. 36, FR ortsauswärts OT Somborn begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 8 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Foto 38 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinde Freigericht übersandte Verwarnung / Zeugenfragebogen.

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