Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Garbsen-Stelingen, auf der Leinestraße 25, Richtung Zehntweg begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 7 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Vitronic – Polyscan mit Frontfoto 57 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover übersandte Verwarnung / Anhörung

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