Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Garching-Dirnismaning, auf der B 11, Münchner Straße, i. H. Hs.-Nr 26 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 10 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto 60 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Garching bei München übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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