Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gelsenkirchen, Grothusstraße, Richtung Norden Nordwest, vor Hackhorststraße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 7 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden durch Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto 57 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gelsenkirchen übersandte Verwarnung / Anhörung

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