Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Koblenz, Koblenz, auf der der Winninger Straße, FR Güls begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 10 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät TraffiStar S 350 mit Frontfoto 80 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Koblenz übersandte Schriftliche Verwarnung / Zeugenfragebogen

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