Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schwerin, B 32, Höhe Abschnitt 150, Kilometer 0,1 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 6 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Poliscan FM1 76 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schwerin übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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