Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 69242, Mühlhausen, K 4271, Sternweiler Straße Nr. 9, Fahrtrichtung Balzfeld begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 12 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit ES3.0 mit Foto 42 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis übersandte Verwarnung / Zeugenfragebogen

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