Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schloß Holte-Stukenbrock, Kaunitzer Straße H.Hs.-Nr. 312, FR Schloß Holte begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 15 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät ESO 3.0 mit Foto 65 km/h.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreispolizeibehörde Gütersloh übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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