Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Nauheim, auf der Eleonorenring 33, Richtung Frankfurter Straße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 16 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Messgerät ESO ES3.0 und Foto 46 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Bad Nauheim übersandte Verwarnung / Anhörung

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