Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Balingen-Frommern, St.-Gallus-Str. Höhe Nr. 18 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 20 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät speedophot Radar digital 50 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Balingen übersandte Verwarnung / Anhörung
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