Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bonn, Siemensstraße, Höhe Haus-Nr. 186-190, Fahrtrichtung Am Probsthof begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 16 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät ESO 3.0 digital 46 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bonn übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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