Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Chemnitz, auf der Gutenbergstraße, geg. 13 – 17 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 17 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Traffipax-speedophot Camera III mit Foto 47 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Chemnitz übersandte Verwarnung / Anhörung

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