Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Hamburg, auf der Rennbahnstraße, ggü. Nr. 101 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 69 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 19 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Hamburg übersandt.

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