Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Lehre, auf der Berliner Str., Höhe Schunterbrücke, aus Richtung Ortseinfahrt wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 58 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 8 km/h. Beweismittel: Tatfoto, Messung mit Einseitensensor ES3.0
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Schriftliche Verwarnung wurde Bußgeldstelle Landkreis Helmstedt übersandt.
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