Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 64832, Babenhausen, auf der Darmstädter Straße, ggü. Nr. 34 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 59 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 9 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Sensormessung und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Babenhausen übersandte Verwarnung /Formblatt Anhörung

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