Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 03.05.2016 in Engehausen, auf der L 180, Engehausen, Ri. BAB 7, Abschnitt 20, km 0,907 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 67 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h und wurde mittels Messgerät: Leivtec XV3 und Frontfoto dokumentiert. Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Heidekreis übersandt.

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