Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Kleinsendelbach, auf der Erlanger Straße, St 2240, Ortsdurchfahrt um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Anhörung übersandt. Festgestellt wurden 71 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung

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