Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gömar, auf der Sondershäuser Landstraße, B 249 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasermessung durchgeführte Geschwindigkeitskontrolle ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 25 km/h bei zulässigen 50 km/h. Es wurden 75 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Formular Anhörung des Betroffenen

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