Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 1081, Sachsenroda, Ortsdurchfahrt die zulässige Geschwindigkeit missachtet. Bei der mit Einseitensensor mit Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 72 km/h bei erlaubten 50 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung
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