Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Henningsleben, Ortsdurchfahrt, B 247 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 71 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Einseitensensor mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 21 km/h

Verletzte Vorschriften:§ 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung

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