Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Weisendorf auf der St 2263, Abschnitt 340, bei km 0.9, Ri. Süden um 12 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde mit Erhebung von 20,00 € Verwarnungsgeld verwarnt. Festgestellt wurden 82 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung

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