Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Saarbrücken, auf der Egon-Reinert-Straße, FR Paul-Marien-Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 9 km/h bei zulässigen 30 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 39 km/h mit Beweisfoto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Saarbrücken erhob 15,00 € Verwarnungsgeld

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