Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Bockhorn-Grünbach, B 388, Benno-Scharl-Straße, i. H. Einmündung Waldweg. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Frontfoto 71 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinde Bockhorn übersandte Vordruck Anhörung

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