Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Henningsleben, Ortsdurchfahrt, B 27 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 72 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit einem Einseitensensor dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.

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