Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nürnberg, auf der Frankenstraße, Ri. Westen, Pillenreuther Straße die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 11 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit kombiniertem Rotlicht-Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan F1 mit Foto ergab 41 km/h. Verwarnungsgeld von 25,00 € wurde erhoben

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Verwarnung / Zeugenfragebogen

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