Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Böblingen, auf der Rudolf-Diesel-Straße, vor Haus Nr. 12, Ri. Schönbruchstr. die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 40 km/h 46 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 6 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Radarmessung und Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Böblingen übersandte Anhörung
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