Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Gummersbach, auf der Rospestraße, Fahrtrichtung Steinmüllerkreisel um 11 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Verwarnungsgeld von 25,00 € erhoben. Festgestellt wurden 61 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffistar S350, Bild.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Oberbergischer Kreis übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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