Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Stuttgart – West, Silberburgstraße, Höhe 86, Richtung Rosenbergstraße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 46 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Radarmessung mit Speedophot mobil, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Verwarnung mit Verwarnungsgeld wurde von Bußgeldstelle Stuttgart Kassel übersandt.
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