Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 63674, Altenstadt, auf der Vogelsbergstraße, B 521, Ecke Fußweg zur Drususstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 58 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Einseitensensor ES3.0 und Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 8 km/h und führte zur Schriftlichen Verwarnung.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Altenstadt übersandte Verwarnung / Zeugenfragebogen

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